Corona-Update Stift Zwettl
Seit Montag gelten im kirchlichen Bereich wieder verschärfte Vorsichtsmaßnahmen in Hinsicht auf die Corona-Pandemie: Konkret sieht die ab Montag, 21. September, geltende Vereinbarung für öffentliche Gottesdienste vor, dass ein Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen einzuhalten ist, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Diese Regel ist für die Katholische Kirche keine Verschärfung, sie gilt österreichweit seit Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten nach dem Lockdown ab Mitte Mai.
Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, “wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert”, wie etwa bei der Spendung von Sakramenten.Eine Verschärfung stellt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes dar. Ausgenommen davon ist wie bisher beispielsweise der Priester bei der Messe, wenn genügend Abstand zu den Gläubigen gegeben ist.
Für den Kommuniongang bedeutet die Regelungen somit, dass neben den Gläubigen auch die Kommunionspender einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.Weiterhin steht den Gottesdienstbesuchern Desinfektionsmittel im Eingangsbereich der Kirche zur Verfügung, bitte davon Gebrauch machen!
Weitere Informationen auf der Seite der Bischofskonferenz!